Aufrechnung

Aus ProfilGlossar
Version vom 15. Februar 2012, 15:18 Uhr von (Diskussion)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Eine Aufrechnung ist die Verknüpfung eines Auszahlungsantrages mit genau einer offenen Forderung. Ein Auszahlungsantrag kann ein oder mehrere offene Forderungen befriedigen und eine Forderung kann durch ein oder mehrere Auszahlungsanträge befriedigt werden.