Aufrechnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 15. Februar 2012, 16:36 Uhr

Eine Aufrechnung ist die Verknüpfung eines Auszahlungsantrages mit genau einer offenen Forderung. Ein Auszahlungsantrag kann ein oder mehrere offene Forderungen befriedigen und eine Forderung kann durch ein oder mehrere Auszahlungsanträge befriedigt werden.