Antragsjahr
Das Antragsjahr (AJ) ist das Jahr, auf das sich ein Antrag bezieht. Es ist ein Gruppierungskriterium, mit dessen Hilfe Anträge für EU-Statistiken, z.B. die x-Liste, zusammengefasst werden. Es ist nicht deckungsgleich mit dem Kalenderjahr.
Alle Vorgänge eines Antrags im investiven Bereich beziehen sich auf das Antragsjahr, dass mit dem Förderantrag definiert wurde.