Antragsjahr: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Antragsjahr (AJ) ist das Jahr, auf das sich ein Antrag bezieht. Es ist ein Gruppierungskriterium, mit dessen Hilfe Anträge für EU-Statistiken, z.B. die x-Liste, zusammengefasst werden. Es ist nicht deckungsgleich mit dem [[Kalenderjahr]].
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Das Antragsjahr (AJ) ist das Jahr, auf das sich ein Antrag bezieht. Es ist ein Gruppierungskriterium, mit dessen Hilfe Anträge für EU-Statistiken, z.B. die [[x-Liste]], zusammengefasst werden. Es ist nicht deckungsgleich mit dem [[Kalenderjahr]].
   
Alle Vorgänge eines Antrags im investiven Bereich beziehen sich auf das Antragsjahr, dass mit dem Förderantrag definiert wurde.
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Alle Vorgänge eines Antrags im investiven Bereich beziehen sich auf das Antragsjahr, das mit dem Förderantrag definiert wurde.

Aktuelle Version vom 19. November 2019, 14:51 Uhr

Das Antragsjahr (AJ) ist das Jahr, auf das sich ein Antrag bezieht. Es ist ein Gruppierungskriterium, mit dessen Hilfe Anträge für EU-Statistiken, z.B. die x-Liste, zusammengefasst werden. Es ist nicht deckungsgleich mit dem Kalenderjahr.

Alle Vorgänge eines Antrags im investiven Bereich beziehen sich auf das Antragsjahr, das mit dem Förderantrag definiert wurde.