Antragsjahr: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | Das Antragsjahr (AJ) ist das Jahr, auf das sich ein Antrag bezieht. Es ist ein Gruppierungskriterium, mit dessen Hilfe Anträge für EU-Statistiken, z.B. die [[x-Liste]], zusammengefasst werden. Es ist nicht deckungsgleich mit dem [[Kalenderjahr]]. |
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− | Das Antragsjahr (AJ) ist nicht deckungsgleich mit dem [[Kalenderjahr]]. Das Antragsjahr beginnt nicht am 1.1., sondern ist unterschiedlich je nach Themenbereich. |
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+ | Alle Vorgänge eines Antrags im investiven Bereich beziehen sich auf das Antragsjahr, das mit dem Förderantrag definiert wurde. |
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− | Bei der [[Direktzahlung]] beginnt das Antragsjahr am 15.05. des Kalenderjahres. Bei AUM beginnt das Antragsjahr etwas später. Zum Beginn des Antragsjahres muss der [[Antrag]] des [[Antragsteller]] vorliegen, um in dem laufenden Antragsjahr bearbeitet zu werden. (Selbstverständlich gibt es auch Sonderregelungen) |
Aktuelle Version vom 19. November 2019, 14:51 Uhr
Das Antragsjahr (AJ) ist das Jahr, auf das sich ein Antrag bezieht. Es ist ein Gruppierungskriterium, mit dessen Hilfe Anträge für EU-Statistiken, z.B. die x-Liste, zusammengefasst werden. Es ist nicht deckungsgleich mit dem Kalenderjahr.
Alle Vorgänge eines Antrags im investiven Bereich beziehen sich auf das Antragsjahr, das mit dem Förderantrag definiert wurde.