Antragsjahr: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Das Antragsjahr (AJ) ist das Jahr, auf das sich ein Antrag bezieht. Es ist ein Gruppierungskriterium, mit dessen Hilfe Anträge für EU-Statistiken, z.B. die x-Liste, zusammengefasst werden. Es ist nicht deckungsgleich mit dem [[Kalenderjahr]]. |
+ | Das Antragsjahr (AJ) ist das Jahr, auf das sich ein Antrag bezieht. Es ist ein Gruppierungskriterium, mit dessen Hilfe Anträge für EU-Statistiken, z.B. die [[x-Liste]], zusammengefasst werden. Es ist nicht deckungsgleich mit dem [[Kalenderjahr]]. |
Alle Vorgänge eines Antrags im investiven Bereich beziehen sich auf das Antragsjahr, dass mit dem Förderantrag definiert wurde. |
Alle Vorgänge eines Antrags im investiven Bereich beziehen sich auf das Antragsjahr, dass mit dem Förderantrag definiert wurde. |
Version vom 7. Januar 2013, 22:04 Uhr
Das Antragsjahr (AJ) ist das Jahr, auf das sich ein Antrag bezieht. Es ist ein Gruppierungskriterium, mit dessen Hilfe Anträge für EU-Statistiken, z.B. die x-Liste, zusammengefasst werden. Es ist nicht deckungsgleich mit dem Kalenderjahr.
Alle Vorgänge eines Antrags im investiven Bereich beziehen sich auf das Antragsjahr, dass mit dem Förderantrag definiert wurde.