Antragsjahr: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Antragsjahr (AJ) ist das Jahr, auf das sich ein Antrag bezieht. Es ist ein Gruppierungskriterium, mit dessen Hilfe Anträge für EU-Statistiken, z.B. die x-Liste, zusammengefasst werden. Es ist nicht deckungsgleich mit dem [[Kalenderjahr]].
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Das Antragsjahr (AJ) ist das Jahr, auf das sich ein Antrag bezieht. Es ist ein Gruppierungskriterium, mit dessen Hilfe Anträge für EU-Statistiken, z.B. die [[x-Liste]], zusammengefasst werden. Es ist nicht deckungsgleich mit dem [[Kalenderjahr]].
   
 
Alle Vorgänge eines Antrags im investiven Bereich beziehen sich auf das Antragsjahr, dass mit dem Förderantrag definiert wurde.
 
Alle Vorgänge eines Antrags im investiven Bereich beziehen sich auf das Antragsjahr, dass mit dem Förderantrag definiert wurde.

Version vom 7. Januar 2013, 22:04 Uhr

Das Antragsjahr (AJ) ist das Jahr, auf das sich ein Antrag bezieht. Es ist ein Gruppierungskriterium, mit dessen Hilfe Anträge für EU-Statistiken, z.B. die x-Liste, zusammengefasst werden. Es ist nicht deckungsgleich mit dem Kalenderjahr.

Alle Vorgänge eines Antrags im investiven Bereich beziehen sich auf das Antragsjahr, dass mit dem Förderantrag definiert wurde.