Antragsjahr: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Bei der [[Direktzahlung]] beginnt das Antragsjahr am 15.05. des Kalenderjahres. |
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Version vom 19. April 2012, 11:58 Uhr
Das Antragsjahr (AJ) ist nicht deckungsgleich mit dem Kalenderjahr. Das Antragsjahr beginnt nicht am 1.1., sondern ist unterschiedlich je nach Themenbereich.
Bei der Direktzahlung beginnt das Antragsjahr bundesweit am 15.05. des Kalenderjahres. Im Bereich ELER ist der Beginn eines Antragsjahres je nach Maßnahme und Bundesland unterschiedlich definiert. Zum Beginn des Antragsjahres steht der Antragstermin. An diesem Tag muss der Antrag des Antragstellers vorliegen, um in dem laufenden Antragsjahr bearbeitet zu werden. (Selbstverständlich gibt es auch Sonderregelungen)