Antragsjahr: Unterschied zwischen den Versionen

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K (1 Version: 500)
(kein Unterschied)

Version vom 15. Februar 2012, 16:36 Uhr

Das Antragsjahr (AJ) ist nicht deckungsgleich mit dem Kalenderjahr. Das Antragsjahr beginnt nicht am 1.1., sondern ist unterschiedlich je nach Themenbereich.

Bei der Direktzahlung beginnt das Antragsjahr am 15.05. des Kalenderjahres. Bei AUM beginnt das Antragsjahr etwas später. Zum Beginn des Antragsjahres muss der Antrag des Antragsteller vorliegen, um in dem laufenden Antragsjahr bearbeitet zu werden. (Selbstverständlich gibt es auch Sonderregelungen)