Antrag: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein Antrag ist eine schriftliche Willenserklärung einer Rechtsperson, etwas genehmigt oder gewährt zu bekommen. |
Ein Antrag ist eine schriftliche Willenserklärung einer Rechtsperson, etwas genehmigt oder gewährt zu bekommen. |
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+ | Das können z.B. Förderungen, Beihilfen und Zuteilungen sein. |
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− | Beim Antrag auf Agrarförderung bittet der [[Antragsteller]] um einen Zuschuss, eine Prämie oder Fördermittel. Der Antrag ist auf den dafür vorgesehenen Formularen bei der zuständigen Behörde einzureichen und kann erst dann beschieden werden, wenn alle notwendigen Formulare/Dokumente gültig und vollständig vorliegen. |
Version vom 16. Februar 2012, 14:38 Uhr
Defintion:
Ein Antrag ist eine schriftliche Willenserklärung einer Rechtsperson, etwas genehmigt oder gewährt zu bekommen.
Das können z.B. Förderungen, Beihilfen und Zuteilungen sein.