Anordnungsdatenträger
Der Anordnungsdatenträger wird im beleglosen Datenträgeraustausch mit der Sammelanordnung F15 zur Verarbeitung von einzuzahlenden Beträgen benutzt. Der Datei- und Satzaufbau muß den vom Bundesministerium der Finanzen herausgegebenen Bedingungen entsprechen.