Anordnungsdatenträger

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Der Anordnungsdatenträger wird im beleglosen Datenträgeraustausch mit der Sammelanordnung F15 zur Verarbeitung von einzuzahlenden Beträgen benutzt. Der Datei- und Satzaufbau muß den vom Bundesministerium der Finanzen herausgegebenen Bedingungen entsprechen.