Aktenzeichen: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Aktenzeichen B''' (oder Aktenzeichen Teil B oder AktenzeichenB) wird im [[PEB]] beim Erfassen eines [[Posteingang]]s gebildet (nur für bestimmte Posteingänge) und anschließend in den [[Antrag]] übernommen. Es dient technisch zur Ermittlung von Zusammengehörigkeiten von [[Dokument]]en, [[Mappe]]n und Posteingängen.
 
Das '''Aktenzeichen B''' (oder Aktenzeichen Teil B oder AktenzeichenB) wird im [[PEB]] beim Erfassen eines [[Posteingang]]s gebildet (nur für bestimmte Posteingänge) und anschließend in den [[Antrag]] übernommen. Es dient technisch zur Ermittlung von Zusammengehörigkeiten von [[Dokument]]en, [[Mappe]]n und Posteingängen.
   
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Das Aktenzeichen B wird immer auf die gleiche Art gebildet:
 
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== Links ==
# die [[FP]]-Nummer
 
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* {{Detailkonzept|Notes://deg_nb_profi01/412565DA0054053B/A39D98CF5938EEA08525668D004CA96F/90968DE72D83270AC12573F3003A9B43|PEB (ab 2008)}}
# das zweistellige [[Antragsjahr]]
 
# eine sechsstellige laufende Nummer
 
Es ist über alle [[Antragsteller]] hinweg eindeutig.
 

Aktuelle Version vom 18. August 2016, 12:08 Uhr

In profil c/s/profil eler kann sich ein Aktenzeichen aus folgenden Teilen zusammensetzen: Teil A und Teil B.

Das Aktenzeichen A (oder Aktenzeichen Teil A oder AktenzeichenA) kann frei durch den Sachbearbeiter meist im Antragsblatt einer Antragsmappe vergeben werden.

Das Aktenzeichen B (oder Aktenzeichen Teil B oder AktenzeichenB) wird im PEB beim Erfassen eines Posteingangs gebildet (nur für bestimmte Posteingänge) und anschließend in den Antrag übernommen. Es dient technisch zur Ermittlung von Zusammengehörigkeiten von Dokumenten, Mappen und Posteingängen.


Links

  • Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept PEB (ab 2008)"