Aktenzeichen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ProfilGlossar
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Artikel wurde geändert)
(Artikel wurde geändert)
Zeile 12: Zeile 12:
 
# eine sechsstellige laufende Nummer
 
# eine sechsstellige laufende Nummer
 
Es ist über alle [[Antragsteller]] hinweg eindeutig.
 
Es ist über alle [[Antragsteller]] hinweg eindeutig.
  +
  +
  +
== Links ==
  +
* {{Detailkonzept|Notes://deg_nb_profi01/412565DA0054053B/A39D98CF5938EEA08525668D004CA96F/90968DE72D83270AC12573F3003A9B43|PEB (ab 2008)}}

Version vom 23. April 2013, 22:04 Uhr

In profil c/s/profil eler kann sich ein Aktenzeichen aus folgenden Teilen zusammensetzen: Teil A und Teil B.

Das Aktenzeichen A (oder Aktenzeichen Teil A oder AktenzeichenA) kann frei durch den Sachbearbeiter meist im Antragsblatt einer Antragsmappe vergeben werden.

Das Aktenzeichen B (oder Aktenzeichen Teil B oder AktenzeichenB) wird im PEB beim Erfassen eines Posteingangs gebildet (nur für bestimmte Posteingänge) und anschließend in den Antrag übernommen. Es dient technisch zur Ermittlung von Zusammengehörigkeiten von Dokumenten, Mappen und Posteingängen.

Das Aktenzeichen B wird immer auf die gleiche Art gebildet:

  1. die FP-Nummer
  2. das zweistellige Antragsjahr
  3. eine sechsstellige laufende Nummer

Es ist über alle Antragsteller hinweg eindeutig.


Links

  • Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept PEB (ab 2008)"