Aktenzeichen: Unterschied zwischen den Versionen

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In [[profil c/s]]/[[profil eler]] kann sich ein Aktenzeichen aus folgenden Teilen zusammensetzen: Teil A und Teil B.
 
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Das '''Aktenzeichen A''' (oder Aktenzeichen Teil A oder AktenzeichenA) kann frei durch den [[Sachbearbeiter]] meist im Antragsblatt einer Antragsmappe vergeben werden.
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Das '''Aktenzeichen A''' (oder Aktenzeichen Teil A oder AktenzeichenA) kann frei durch den [[Sachbearbeiter]] meist im Antragsblatt einer [[Antragsmappe]] vergeben werden.
   
 
Das '''Aktenzeichen B''' (oder Aktenzeichen Teil B oder AktenzeichenB) wird im [[PEB]] beim Erfassen eines [[Posteingang]]s gebildet (nur für bestimmte Posteingänge) und anschließend in den [[Antrag]] übernommen. Es dient technisch zur Ermittlung von Zusammengehörigkeiten von [[Dokument]]en, [[Mappe]]n und Posteingängen.
 
Das '''Aktenzeichen B''' (oder Aktenzeichen Teil B oder AktenzeichenB) wird im [[PEB]] beim Erfassen eines [[Posteingang]]s gebildet (nur für bestimmte Posteingänge) und anschließend in den [[Antrag]] übernommen. Es dient technisch zur Ermittlung von Zusammengehörigkeiten von [[Dokument]]en, [[Mappe]]n und Posteingängen.

Version vom 29. August 2012, 22:03 Uhr

In profil c/s/profil eler kann sich ein Aktenzeichen aus folgenden Teilen zusammensetzen: Teil A und Teil B.

Das Aktenzeichen A (oder Aktenzeichen Teil A oder AktenzeichenA) kann frei durch den Sachbearbeiter meist im Antragsblatt einer Antragsmappe vergeben werden.

Das Aktenzeichen B (oder Aktenzeichen Teil B oder AktenzeichenB) wird im PEB beim Erfassen eines Posteingangs gebildet (nur für bestimmte Posteingänge) und anschließend in den Antrag übernommen. Es dient technisch zur Ermittlung von Zusammengehörigkeiten von Dokumenten, Mappen und Posteingängen.

Das Aktenzeichen B wird immer auf die gleiche Art gebildet:

  1. die FP-Nummer
  2. das zweistellige Antragsjahr
  3. eine sechsstellige laufende Nummer

Es ist über alle Antragsteller hinweg eindeutig.