Ackerland: Unterschied zwischen den Versionen

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Für den Anbau landwirtschaftlicher Kulturpflanzen genutzte Antragsfläche|Flächen und Stilllegung|stillgelegte Flächen oder in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand erhaltene Flächen sowie Flächen unter Gewächshäusern oder anderen festen oder beweglichen Abdeckungen.
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Ackerland (AL) sind für den Anbau landwirtschaftlicher Kulturpflanzen genutzte [[Fläche]]n oder gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand erhaltene Flächen,
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unabhängig davon, ob sich diese Flächen unter Gewächshäusern oder anderen festen oder beweglichen
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Abdeckungen befinden oder nicht. Auch eingesätes oder natürliches [[Grünland]] zählt als Ackerland, wenn es im
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[[Dauergrünland]] und [[Dauerkultur]]en.

Aktuelle Version vom 8. Mai 2014, 12:27 Uhr

Ackerland (AL) sind für den Anbau landwirtschaftlicher Kulturpflanzen genutzte Flächen oder gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand erhaltene Flächen, unabhängig davon, ob sich diese Flächen unter Gewächshäusern oder anderen festen oder beweglichen Abdeckungen befinden oder nicht. Auch eingesätes oder natürliches Grünland zählt als Ackerland, wenn es im Rahmen einer Fruchtfolge weniger als fünf Jahre als solches genutzt wurde. Nicht zur Ackerfläche zählen Dauergrünland und Dauerkulturen.