Ackerland: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ProfilGlossar
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Artikels wurde geändert (Inhalt))
(Artikel wurde geändert)
Zeile 1: Zeile 1:
   
Ackerland (AL) sind für den Anbau landwirtschaftlicher Kulturpflanzen genutzte Flächen oder gemäß Artikel 6 der
+
Ackerland (AL) sind für den Anbau landwirtschaftlicher Kulturpflanzen genutzte Flächen oder gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand erhaltene Flächen,
Verordnung (EG) Nr. 73/2009 in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand erhaltene Flächen,
 
 
unabhängig davon, ob sich diese Flächen unter Gewächshäusern oder anderen festen oder beweglichen
 
unabhängig davon, ob sich diese Flächen unter Gewächshäusern oder anderen festen oder beweglichen
Abdeckungen befinden oder nicht. Auch eingesätes oder natürliches Grünland zählt als Ackerland, wenn es im
+
Abdeckungen befinden oder nicht. Auch eingesätes oder natürliches [[Grünland]] zählt als Ackerland, wenn es im
 
Rahmen einer Fruchtfolge weniger als fünf Jahre als solches genutzt wurde. Nicht zur Ackerfläche zählen
 
Rahmen einer Fruchtfolge weniger als fünf Jahre als solches genutzt wurde. Nicht zur Ackerfläche zählen
 
[[Dauergrünland]] und Dauerkulturen.
 
[[Dauergrünland]] und Dauerkulturen.

Version vom 10. Mai 2012, 10:03 Uhr

Ackerland (AL) sind für den Anbau landwirtschaftlicher Kulturpflanzen genutzte Flächen oder gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand erhaltene Flächen, unabhängig davon, ob sich diese Flächen unter Gewächshäusern oder anderen festen oder beweglichen Abdeckungen befinden oder nicht. Auch eingesätes oder natürliches Grünland zählt als Ackerland, wenn es im Rahmen einer Fruchtfolge weniger als fünf Jahre als solches genutzt wurde. Nicht zur Ackerfläche zählen Dauergrünland und Dauerkulturen.