Überweisungsbetrag für den Antragsteller

Aus ProfilGlossar
Version vom 7. März 2012, 23:00 Uhr von Replikator (Diskussion) (geändert 2012-03-07)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche


  • Bei fakultativer Modulation: Summe der Modulierten Zahlungsbeträge je PC (Da es für Verstöße auch modulierte Zahlungsbeträge gibt, sind diese in der Summe mit berücksichtigt)
  • Bei obligatorischer Modulation: Summe der Tatsächlichen Zahlungsbeträge je PC (Da es für Verstöße und CC-Sanktionen auch Tatsächliche Zahlungsbeträge gibt, sind diese in der Summe mit berücksichtigt)