Örtliche Sachverhaltsaufklärung: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine örtliche Sachverhaltsaufklärung für eine [[Referenzfläche]] des RFK ist notwendig, wenn ein Pfleger bei der Pflege der Referenzfläche im RFK Unstimmigkeiten erkennt, die er nicht aufklären kann. (z. B. weil Luftbilder nicht aktuell sind)
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Eine örtliche Sachverhaltsaufklärung (SVA) für eine [[Referenzfläche]] des [[RFK]] ist notwendig, wenn ein Pfleger bei der Pflege der Referenzfläche im RFK Unstimmigkeiten erkennt, die er nicht aufklären kann. (z. B. weil Luftbilder nicht aktuell sind)
   
 
Der Pfleger legt einen Auftrag für eine Prüfung in der Örtlichkeit an. Der Kontrolleur nimmt daraufhin die Prüfung in der Örtlichkeit vor und klärt die Unstimmigkeiten.
 
Der Pfleger legt einen Auftrag für eine Prüfung in der Örtlichkeit an. Der Kontrolleur nimmt daraufhin die Prüfung in der Örtlichkeit vor und klärt die Unstimmigkeiten.

Aktuelle Version vom 7. März 2012, 23:00 Uhr

Eine örtliche Sachverhaltsaufklärung (SVA) für eine Referenzfläche des RFK ist notwendig, wenn ein Pfleger bei der Pflege der Referenzfläche im RFK Unstimmigkeiten erkennt, die er nicht aufklären kann. (z. B. weil Luftbilder nicht aktuell sind)

Der Pfleger legt einen Auftrag für eine Prüfung in der Örtlichkeit an. Der Kontrolleur nimmt daraufhin die Prüfung in der Örtlichkeit vor und klärt die Unstimmigkeiten.

Danach übergibt der Kontrolleur den Pflegern des RFK seine Erkenntnisse. Der Pfleger arbeitet diese anschließend in das RFK ein.


Links

  • Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept RFK Örtliche Sachverhaltsaufklärungen für RFL"