Änderungsvertrag

Aus ProfilGlossar
Version vom 7. März 2012, 23:00 Uhr von Replikator (Diskussion) (neu 2012-03-07)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Der Änderungsvertrag wird durch die Behörde oder den Antragsteller veranlasst, wenn sich von einer der beiden Seiten aus Änderungen an Vertragsbestandteilen ergeben.


Links

  • Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept VNS-Änderungsvertrag"