Öko-Regelung

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Die Teilnahme an den Maßnahmen ist freiwillig. Landwirtinnen und Landwirte, die sich für eine Teilnahme entscheiden, haben einen Rechtsanspruch auf die Zahlungen. Die Mitgliedstaaten müssen Ökoregelungen (ÖR) anbieten und dafür einen entsprechenden Prozentsatz der Erste-Säule-Mittel einsetzen (Mittelvolumen etwa eine Mrd. Euro pro Jahr in Deutschland). Die ÖR sind kombinierbar und können von konventionell und von ökologisch wirtschaftenden Betrieben beantragt werden. Doppelförderung ist ausgeschlossen. Ist die Nachfrage nach den Ökoregelungen in 2023 geringer als geplant, könnten sich die Prämien um bis zu 30% erhöhen, ab 2024 um bis zu 10 Prozent.