EU-Teilmaßnahme
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Eine EU-Teilmaßname (oder Untermaßnahme) beschreibt einen Teil einer EU-Maßnahme. Es kann mehrere Teilmaßnahmen zu einer EU-Maßnahme geben.
Eine EU-Teilmaßname (oder Untermaßnahme) beschreibt einen Teil einer EU-Maßnahme. Es kann mehrere Teilmaßnahmen zu einer EU-Maßnahme geben.