Hangneigungsklasse

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Dient zur Klassifizierung von Hangneigungen.

Anwendungsgebiete

Weinbau

In Baden-Württemberg wird im Rahmen von UuU von Rebflächen zwischen folgenden Hangneigungsklassen unterschieden:

  • Klasse 1: Hangneigung < 30%
  • Klasse 2: Hangneigung >= 30% und < 45%
  • Klasse 3: Hangneigung >= 45%

Die Hangneigungsklassen können im UuU-Verfahren Einfluss auf die Höhe der Fördermittel haben.