Hangneigungsklasse
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Dient zur Klassifizierung von Hangneigungen.
Anwendungsgebiete
Weinbau
In Baden-Württemberg wird im Rahmen von UuU von Rebflächen zwischen folgenden Hangneigungsklassen unterschieden:
- Klasse 1: Hangneigung < 30%
- Klasse 2: Hangneigung >= 30% und < 45%
- Klasse 3: Hangneigung >= 45%
Die Hangneigungsklassen können im UuU-Verfahren Einfluss auf die Höhe der Fördermittel haben.