50/50-Regelung
Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr von wikipedia>Unknown user (Artikel ist neu)
Bei nicht fristgerechter Wiedereinziehung von Rückforderungen trägt 50% des Rückforderungsbetrages der Mitgliedsstaat selbst und 50% die EU. (Betrifft nur EU-Anteil.)