Konvergenzgebiet

Aus ProfilGlossar
Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr von Profiladmin (Diskussion | Beiträge) (1 Version importiert: neuer Stand 16.12.2024)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Bei dem Begriff Konvergenzgebiet handelt es sich bezüglich der Fördermittelthematik um ein abgegrenztes Gebiet, in dem die Fördermittelsätze höher sind. Zum Konvergenzgebiet in Deutschland gehören folgende Bundesländer:

  1. Mecklenburg-Vorpommern
  2. Brandenburg (ohne Berlin)
  3. Sachsen
  4. Sachsen-Anhalt
  5. Thüringen