Gültige Bewilligung

Aus ProfilGlossar
Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr von Profiladmin (Diskussion | Beiträge) (1 Version importiert: neuer Stand 16.12.2024)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Der Begriff "Gültige Bewilligung" kommt aus der ELER/i-Antragsbearbeitung im Programm profil eler.


Ein Bewilligungsteilvorgang in der ELER/i-Antragsmappe, wie Förderantrag, Änderungsantrag, Endverwendungsnachweis etc., wird zur gültigen Bewilligung innerhalb der Mappe, sobald zur Bewilligung eine positive Entscheidung, z.B. durch die Aktion "Bewilligen", stattgefunden hat. Liegt zum Bewilligungsteilvorgang eine Vorgängerbewilligung vor, so wird diese ungültig bzw. sie "veraltet".

Die Daten der gültigen Bewilligung bilden die Grundlage für die Zahlungsanträge.