Wandertierhaltung
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Die Wandertierhaltung ist eine besondere Form der Schafhaltung. Sie muss für mindestens 90 zusammenhängende Tage mit 90% der beantragten Schafe und auf benachteiligten Flächen erfolgen und ist nur in den von der EU anerkannten Gebieten (Wanderschafgebieten) förderfähig.