Vorschusszahlung

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Ein Antragsteller erhält nach Bewilligung seines Antrags eine Zuwendung. Die Auszahlung kann in Etappen, sprich in einer oder mehreren Abschlagszahlungen (Vorschuss) erfolgen. Die Höhe des Vorschusses entspricht i.d.R. einem festgelegten Prozentsatz der gesamten Zuwendung.