Festbetragsfinanzierung
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In der Festbetragsfinanzierung (FF) erfolgt die Zuwendung in Form eines festen Betrages.
Grundlage für eine derartige Zuwendungsberechnung in ELER/i-Anträgen werden sogenannte Festbetragsschwellen in den Antragsverfahrensparametern hinterlegt. Die Schwellen definieren, welcher Festbetrag innerhalb eines Intervalls von förderfähigen Ausgaben gewährt wird.