Posteingangsbuch
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Im Posteingangsbuch (PEB) werden alle Posteingänge eines Antragstellers an eine Verwaltungseinheit erfasst. Das können Papier-Dokumente, als auch elektronische Dokumente sein. In der OBI-Liste ist eine Zusammenstellung aller Posteingänge, die im entsprechenden Jahr im Land erlaubt sind, hinterlegt.
Siehe auch
Links
- Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept PEB (ab 2008)"
- Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept Detailkonzept PEB 2007"