Datenträgerbegleitschein
Der Datenträgerbegleitschein (DTBS, auch "Eckdatenformular") wird als Begleitpapier zu jedem elektronisch eingereichten Antrag fällig. Der DTBS enthält die Unterschrift des Antragstellers.
Der gesamte Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn der DTBS eingegangen, d.h. im PEB erfasst ist. Auch der DTBS muss fristgerecht im Amt eingehen.