Positive Einkünfte
Positive Einkünfte sind im Sinne der Ausgleichszulage sämtliche Einkünfte des Antragstellers und seines Ehegatten vor Abzug der Steuer, ohne Abzug von Lasten, Verbindlichkeiten und Abschreibungen.
Positive Einkünfte sind im Sinne der Ausgleichszulage sämtliche Einkünfte des Antragstellers und seines Ehegatten vor Abzug der Steuer, ohne Abzug von Lasten, Verbindlichkeiten und Abschreibungen.