Prüfgegenstand
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Ein Prüfgegenstand bezeichnet eine zu kontrollierende Maßnahme (Beihilferegelung oder Vorhabenart), bzw. einen Teil einer Maßnahme (Teilmaßnahme oder sonstige Gruppe von Begünstigten), bzw. eine Fachrechtsregelung. Die Kontrolle erfolgt i. d. R. durch Vor-Ort-Kontrolle/Flächenmonitoring.
Beispiele für Prüfgegenstände:
- "DZ-Basis"
- "DZ-KleinEr"
- "DZ-GreenBe"
- "DZ-WiÖVF1"
- "L09"
- "FP890"
- "Tierschutz Kälber"
Prüfgegenstände, für die ein RIA-Auswahllauf in profil c/s erfolgt, sind einer oder mehreren VOK-Kategorie(n) zugeordnet, für die jeweils eine Auswahl-Grundgesamtheit gebildet werden kann.