Kontrollauftrag

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Ein Kontrollauftrag bezeichnet einen Auftrag, die Kontrolle eines konkreten Antragstellers (AS) für ein bestimmtes Antragsjahr (AJ) und bestimmte Prüfgegenstände (z. B. "DZ-Basis", "DZ-JungLw") aus einem bestimmten Grund (z. B. "Risiko", "Örtliche Sachverhaltsaufklärung") durchzuführen.

Beispiele für Kontrollaufträge, die einem AS in einem AJ zugeordnet sind:


Alle Kontrollaufträge für einen Antragsteller und ein Antragsjahr sind in der VOK-Mappe Flächen/Tiere des Antragstellers/Antragsjahres gespeichert. Jeder Kontrollauftrag hat dort u. a. auch eine Nummer (z. B. "2") und eine Auftragsquelle (z. B. "Auswahllauf FEK (intern)")

Beim Anlegen eines Kontrollauftrags werden die zu den Auftragsprüfgegenständen gehörenden Kontrollaufgaben in den Kontrollauftrag eingefügt.

Jede Kontrollaufgabe hat im Kontrollauftrag einen Status (z. B. "Erledigt", "Nicht erledigt", "Nicht relevant"). Aus den Status der Kontrollaufgaben ergibt sich der Gesamtstatus des Kontrollauftrags, d. h.. wenn alle Kontrollaufgaben eines Kontrollauftrags abgeschlossen sind, gilt der Kontrollauftrag als erledigt.

Kontrollaufträge werden vor allem durch RIA-Auswahlläufe, aber auch manuell angelegt.

Die Liste der definierten Auftragsquellen und Kontrollgründe sowie die weiteren Eigenschaften von Kontrollaufträgen sind im "Detailkonzept VOK-Mappe Flächen/Tiere ab 2014"(Materialvisionen--> Eigenschaften von Kontrollaufträgen und Kontrollaufgaben) beschrieben.