Erstattungsfähiger Betrag
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Der erstattungsfähige Betrag ist der Gesamtbetrag der öffentlichen Ausgaben für ein Vorhaben. An diesem Betrag bemisst die EU die Höhe der Kofinanzierung. In den erstattungsfähigen Betrag gehen die gezahlte Zuwendung sowie in einigen Bundesländern die Eigenmittel öffentlicher Antragsteller ein.