Wandertierhaltung
Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr von wikipedia>Unknown user (Artikel ist neu)
Die Wandertierhaltung ist eine besondere Form der Schafhaltung. Sie muss für mindestens 90 zusammenhängende Tage mit 90% der beantragten Schafe und auf benachteiligten Flächen erfolgen und ist nur in den von der EU anerkannten Gebieten (Wanderschafgebieten) förderfähig.