Förder- und Ausgleichsmaßnahmen Landwirtschaft
Die "Förder- und Ausgleichsmaßnahmen Landwirtschaft" (FAL) ist das zentrale Verfahren in Baden-Württemberg, um Vorhaben in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum finanziell zu unterstützen. Gefördert werden alle Vorhaben entsprechend der EU-Richtlinien EGFL/ELER sowie spezielle Bundesmaßnahmen und Landesmaßnahmen.
Die Förderung erfolgt durch EU, Bund oder Land als Mittelgeber. Die Mittelgeber können alleinig Vorhaben fördern (Einzelfinanzierung) oder in Kombination (Kofinanzierung/Teilfinanzierung).
FAL wird 2014 durch profil abgelöst.