Monitoringcode: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr
Der Monitoringcode wird für die Einordnung in Berichten zum Monitoring verwendet. Der Monitoringcode wurde nicht durch die EU definiert, sondern durch die FAG ELER/investiv ins Leben gerufen.
Der Code folgt diesem Aufbau:
EU-Code.EU-Teilmaßnahmecode[.Vorhabensart]
Anmerkung: Die Vorhabensart ist optional. Hier ist die Monitoring-Vorhabensart gemeint. Hintergrund: Die BLAG ELER/investiv versteht unter Vorhabensart die Teilmaßnahme/Untermaßnahme.