Verpflichtungszeitraum: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ProfilGlossar
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Artikel wurde geändert)
(Artikel ist neu)
(kein Unterschied)

Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr


Der Verpflichtungszeitraum ist ein - oft fünfjähriger - Zeitraum in den gewisse Verpflichtungen eingehalten werden müssen. Das sind - meist im Bereich der Agrar-Umweltmaßnahmen - Gebote oder Verbote.

Ein Verpflichtungszeitraum besteht aus einjährigen Verpflichtungsperioden.

Das erste Jahr eines Verpflichtungszeitraums wird durch das Verpflichtungsjahr identifiziert.