Verpflichtungsjahr: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr
Das Verpflichtungsjahr identifiziert das Jahr in dem ein Verpflichtungszeitraum oder eine Verpflichtungsperiode beginnt. Hiermit ist also kein Zeitraum gemeint, sondern die Jahreszahl. Verpflichtungsjahr und Antragsjahr sind nicht dasselbe!
Beispiel: Für den Verpflichtungszeitraum 1.7.2014 - 30.6.2019 ist das Verpflichtungsjahr 2014. Für die Verpflichtungsperiode 1.7.2016 - 30.6.2017 ist das Verpflichtungsjahr 2016.