Meldevertreter: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr
Auf der ZID können Nutzer als Meldevertreter für andere Nutzer auftreten.
Meldeverteter haben die Befugnis z.B. Tierzahlen auf der ZID für andere Antragsteller zu melden.
Beispiel: Ein Landwirt besitzt 5 Rinder und ist nicht begabt im Umgang mit dem Internet. Sein Viehhändler/Versicherungsmakler/... bietet ihm an, die Meldung auf der ZID zu übernehmen und ihm so die Arbeit abzunehmen. Beide Seiten profitieren in diesem Beispiel.
Meldevertreter werden in SH "Beauftragter" genannt.