Nachbarschaftsregelung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr
Im Falle direkt angrenzender Erzeugerregionen kann ein Erzeuger seine Stilllegung ganz oder teilweise in einer Region erbringen. Dabei muss die Stillegungsfläche entsprechend den Ertragsunterschieden zwischen den betroffenen Erzeugerregionen angepasst werden.