Rückforderung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr

Im InVeKoS-Sinne: mit Rückforderung (RF) wird eine Forderung bezeichnet, die entsteht, wenn zu Unrecht gezahlte Beträge vom betreffenden Antragsteller zurückgezahlt werden muss.