Aktenzeichen: Unterschied zwischen den Versionen
(Artikel wurde geändert) |
(Artikel ist neu) |
(kein Unterschied)
| |
Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr
In profil c/s/profil eler kann sich ein Aktenzeichen aus folgenden Teilen zusammensetzen: Teil A und Teil B.
Das Aktenzeichen A (oder Aktenzeichen Teil A oder AktenzeichenA) kann frei durch den Sachbearbeiter meist im Antragsblatt einer Antragsmappe vergeben werden.
Das Aktenzeichen B (oder Aktenzeichen Teil B oder AktenzeichenB) wird im PEB beim Erfassen eines Posteingangs gebildet (nur für bestimmte Posteingänge) und anschließend in den Antrag übernommen. Es dient technisch zur Ermittlung von Zusammengehörigkeiten von Dokumenten, Mappen und Posteingängen.
Links
- Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept PEB (ab 2008)"