Recht: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 10. Oktober 2013, 21:19 Uhr

Zugriffsrechte bezeichnen in der EDV die Regeln der administrativen Zugriffskontrolle, nach denen entschieden wird, ob und wie Benutzer, Programme oder Programmteile, Operationen auf Objekten (z. B. Netzwerke, Drucker, Dateisysteme) ausführen dürfen. Am geläufigsten ist dieses Konzept bei Dateisystemberechtigungen, wo festgelegt wird, welche Benutzer welche Dateien und Verzeichnisse lesen, schreiben, ändern oder ausführen dürfen.