Zahlbarmachung: Unterschied zwischen den Versionen
(Artikels wurde geändert (Inhalt)) |
(Artikel wurde geändert) |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
[[Kategorie:Zahlungsverfahren]] |
[[Kategorie:Zahlungsverfahren]] |
||
| − | Die Zahlbarmachung (ZBM) ist eine Teilfunktionalität innerhalb von profil c/s. |
+ | Die Zahlbarmachung (ZBM) ist eine Teilfunktionalität innerhalb von [[profil c/s]]. |
Hauptsächlich ist die ZBM dafür zuständig, entschiedene Auszahlungen oder [[Rückforderung|Rückforderungen]] bei der jeweiligen Kasse ([[Bundeskasse]] oder Landeskasse) anzuweisen. |
Hauptsächlich ist die ZBM dafür zuständig, entschiedene Auszahlungen oder [[Rückforderung|Rückforderungen]] bei der jeweiligen Kasse ([[Bundeskasse]] oder Landeskasse) anzuweisen. |
||
Version vom 10. Mai 2012, 09:03 Uhr
Die Zahlbarmachung (ZBM) ist eine Teilfunktionalität innerhalb von profil c/s. Hauptsächlich ist die ZBM dafür zuständig, entschiedene Auszahlungen oder Rückforderungen bei der jeweiligen Kasse (Bundeskasse oder Landeskasse) anzuweisen.
Links
- Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept Zahlbarmachung ELER-investiv (ab 2007)"
- Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept Zahlbarmachung (ab 2005)"