Zuständige Behörde: Unterschied zwischen den Versionen
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| + | Für die Bestimmung der zuständigen Behörde ist der [[Unternehmen]]ssitz maßgeblich. Bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen ist die Behörde zuständig, in deren Bezirk oder Kreis sich die Geschäftsleitung befindet. |
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Version vom 7. März 2012, 22:00 Uhr
Für die Bestimmung der zuständigen Behörde ist der Unternehmenssitz maßgeblich. Bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen ist die Behörde zuständig, in deren Bezirk oder Kreis sich die Geschäftsleitung befindet.