Benachteiligtes Gebiet: Unterschied zwischen den Versionen

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(geändert 2012-03-07)
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Benachteiligte Gebiete sind offiziell anerkannte Gebiete, in denen die landwirtschaftliche Erwerbstätigkeit durch natürliche (z. B. geringe Ertragsfähigkeit der Böden ) und wirtschaftliche Standortnachteile (z.B. geringe Bevölkerungsdichte) nur eingeschränkt/erschwert möglich ist.
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Benachteiligte Gebiete sind offiziell anerkannte Gebiete, in denen die landwirtschaftliche Erwerbstätigkeit durch natürliche (z. B. geringe Ertragsfähigkeit der Böden) und wirtschaftliche Standortnachteile (z.B. geringe Bevölkerungsdichte) nur eingeschränkt/erschwert möglich ist.
 
Es werden folgende Benachteiligungsarten unterschieden:
 
Es werden folgende Benachteiligungsarten unterschieden:
 
* Berggebiet
 
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== Siehe auch ==
 
== Siehe auch ==
* [[FP33 Ausgleichszulage]]
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* [[FP33 Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete]]

Version vom 7. März 2012, 23:00 Uhr

Benachteiligte Gebiete sind offiziell anerkannte Gebiete, in denen die landwirtschaftliche Erwerbstätigkeit durch natürliche (z. B. geringe Ertragsfähigkeit der Böden) und wirtschaftliche Standortnachteile (z.B. geringe Bevölkerungsdichte) nur eingeschränkt/erschwert möglich ist. Es werden folgende Benachteiligungsarten unterschieden:

  • Berggebiet
  • Kerngebiet
  • benachteiligte Agrarzone
  • Kleines Gebiet
  • Wasserabsenkung
  • Insel

Siehe auch