Prüfgegenstand: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ProfilGlossar
Wechseln zu: Navigation, Suche
K (1 Version: 1233)
(Artikel wurde geändert)
Zeile 1: Zeile 1:
   
Prüfgegenstände sind [[Förderprogramm]]e oder [[Fachrecht]]sregelungen, die mit einer [[VOK]] geprüft werden können. Jeder VOK-Art ist ein Menge von möglichen Prüfgegenständen zugeordnet. Die an einer VOK-Mappe stehenden Prüfgegenstände gelten als kontrolliert (durch die VOK).
+
Prüfgegenstände sind [[Förderprogramm]]e, spezielle [[Maßnahme]]n innerhalb eines [[Förderprogramm]]s oder [[Fachrecht]]sregelungen, die mit einer [[VOK]] geprüft werden können. Jeder VOK-Art ist ein Menge von möglichen Prüfgegenständen zugeordnet. Die an einer VOK-Mappe stehenden Prüfgegenstände gelten als kontrolliert (durch die VOK). Für den Bereich Flächen/Tiere gibt es ab [[Antragsjahr]] 2014 nur noch eine einzige Art von VOK-Mappe. Diese Mappe ist für alle Prüfgegenstände zuständig, für die eine [[VOK]] beim [[Antragsteller]] durchgeführt werden muss.

Version vom 15. November 2012, 21:04 Uhr

Prüfgegenstände sind Förderprogramme, spezielle Maßnahmen innerhalb eines Förderprogramms oder Fachrechtsregelungen, die mit einer VOK geprüft werden können. Jeder VOK-Art ist ein Menge von möglichen Prüfgegenständen zugeordnet. Die an einer VOK-Mappe stehenden Prüfgegenstände gelten als kontrolliert (durch die VOK). Für den Bereich Flächen/Tiere gibt es ab Antragsjahr 2014 nur noch eine einzige Art von VOK-Mappe. Diese Mappe ist für alle Prüfgegenstände zuständig, für die eine VOK beim Antragsteller durchgeführt werden muss.