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+ | Prüfgegenstände sind [[Förderprogramm]]e, spezielle [[Maßnahme]]n innerhalb eines [[Förderprogramm]]s oder [[Fachrecht]]sregelungen, die mit einer [[VOK]] geprüft werden können. Jeder VOK-Art ist ein Menge von möglichen Prüfgegenständen zugeordnet. Die an einer VOK-Mappe stehenden Prüfgegenstände gelten als kontrolliert (durch die VOK). Für den Bereich Flächen/Tiere gibt es ab [[Antragsjahr]] 2014 nur noch eine einzige Art von VOK-Mappe. Diese Mappe ist für alle Prüfgegenstände zuständig, für die eine [[VOK]] beim [[Antragsteller]] durchgeführt werden muss. |
Version vom 15. November 2012, 21:04 Uhr
Prüfgegenstände sind Förderprogramme, spezielle Maßnahmen innerhalb eines Förderprogramms oder Fachrechtsregelungen, die mit einer VOK geprüft werden können. Jeder VOK-Art ist ein Menge von möglichen Prüfgegenständen zugeordnet. Die an einer VOK-Mappe stehenden Prüfgegenstände gelten als kontrolliert (durch die VOK). Für den Bereich Flächen/Tiere gibt es ab Antragsjahr 2014 nur noch eine einzige Art von VOK-Mappe. Diese Mappe ist für alle Prüfgegenstände zuständig, für die eine VOK beim Antragsteller durchgeführt werden muss.