Erstantragsjahr: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr

Das Erstantragsjahr (EAJ) ist das Antragsjahr, für das der Antragsteller seinen Antrag auf eine mehrjährige Förderung stellt. Im AM2015 wird der erste Zahlungsantrag ebenfalls für dieses Antragsjahr gestellt.